Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingung für Unternehmer der Peppergrass Handels & Service GmbH

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Peppergrass Handels & Service GmbH (im Folgenden Auftragnehmer). Mit Vertragsschluss erkennt der Auftraggeber diese AGB verbindlich an, unabhängig davon, ob dieser sie tatsächlich zur Kenntnis nimmt. Die AGB haben Vorrang vor etwaigen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen im Einzelfall schriftlich zu.
  2. Diese AGB gelten nur, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer nach § 14 BGB handelt. 
  3. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
  4. Der Auftraggeber versichert bei Vertragsschluss uneingeschränkt geschäftsfähig oder vertretungsberechtigt zu sein.
  5. Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt durch die Übersendung eines Angebots des Auftraggebers an den Auftragnehmer und dessen Annahme zustande.
  2. Bei Angeboten auf der Website des Auftragnehmers und anderen Werbeträgern handelt es sich um unverbindliche Angebote. Der Auftraggeber wird durch diese zur Abgabe eines Angebots an den Auftragnehmer aufgefordert.  
  3. Ist Leistungsgegenstand die Erstellung einer Website, teilt der Auftraggeber unter Verwendung des Kontaktformulars oder per E-Mail dem Auftragnehmer seine Vorstellungen über die Gestaltung und den Aufbau der Website mit. Der Auftragnehmer erstellt anhand der Angaben ein verbindliches Angebot. Der Auftragnehmer ist an dieses Angebot 14 Tage gebunden. Der Auftraggeber kann dieses Angebot innerhalb dieser Frist in Textform annehmen. Auf § 3 Abs. 1 wird hingewiesen.
  4. Dem Auftraggeber steht ein Konfigurator auf der Website des Auftragnehmers zur Verfügung. Dieser Konfigurator ermöglicht es dem Auftraggeber, ein Modell der Website zu erstellen. Mit Erstellung und Absenden des Modells gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot ab. Dieses Angebot ist 14 Tage gültig. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Abweichungen von diesem Modell möglich sind. Der Konfigurator berechnet dem Auftraggeber einen Preis, der zur Erstellung der Website nach diesem Modell anfallen wird. Im Falle von zusätzlichen Bearbeitungen von Inhalten durch den Auftragnehmer kann sich der Preis erhöhen.
  5. In anderen Fällen als denen der § 2 Absätze 3 und 4 erfolgt die Angebotsabgabe des Auftraggebers über die Website oder in Textform. Das Angebot des Auftraggebers ist verbindlich. Der Auftragnehmer nimmt dieses innerhalb von 14 in Textform an. Nimmt der Auftragnehmer das Angebot nicht innerhalb dieser Frist an, gilt es als abgelehnt.
  6. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass das Versenden einer E-Mail, die lediglich den Zugang des Angebots i.S.d Absätze 4 und 5 oder eine Anfrage i.S.d. Absatzes 3 bestätigt, noch nicht zu einem Vertragsschluss führt.

§ 3 Leistungsumfang, zusätzliche Bearbeitung; Übersetzung

  1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung wird mit der Annahme des Angebots zugestellt. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer nicht zur Erbringung weiterer Leistungen verpflichtet ist, sofern diese nicht vereinbart wurde. Sollte eine Änderung des Leistungsumfangs oder Leistungsgegenstandes zur Erfüllung des Vertrages notwendig sein, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber vor Ausführung der zusätzlichen Arbeiten informieren. 
  2. Ist Leistungsgegenstand die Erstellung einer Website, erhält der Auftraggeber mit der Auftragsbestätigung eine Übersicht, welche Inhalte von ihm zur Verfügung gestellt werden müssen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte ein bestimmtes Format haben müssen. Das Format ergibt sich ebenfalls aus der Übersicht. Hält der Auftraggeber diese Vorgaben nicht ein, wird der Auftragnehmer die Inhalte zu Komptabilitätszwecken bearbeiten. Etwaige zusätzliche Kosten trägt der Auftraggeber. Auf § 5 wird verwiesen.
  3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer keine Website-Hosting-Leistungen erbringt. Der Auftraggeber hat eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass er über einen eigenen geeigneten Server verfügt.
  4. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass eine beauftragte Übersetzung der Website nicht von Muttersprachlern vorgenommen wird.
  5. Prüft der Auftragnehmer im Rahmen des Wartungsvertrages Links auf der zu wartenden Website und wird ein Fehler gefunden, teilt der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber mit. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Übermittlung des Fehlerberichtes nicht zu einer Beseitigungspflicht des Auftragnehmers führt.
  6. Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber Schulungen und Workshops an, die ihm die Administration der Website erklären. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass bei der Inanspruchnahme dieser Schulungen oder Workshops zusätzliche Kosten entstehen.
  7. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Wartungsvertrages die Backups auf dem Server des Auftraggebers gespeichert werden. Eine Speicherung bei dem Auftragnehmer ist nicht Teil des Leistungsumfangs.
  8. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer keine rechtlichen Überprüfungen über den Inhalt und die Darstellungen auf der Website vornimmt. Eine solche rechtliche Überprüfung kann auch nicht zusätzlich vereinbart werden. Auf § 5 und 8 wird ausdrücklich hingewiesen.
  9. Sollte der Auftraggeber dem Auftragnehmer strafrechtlich relevante Inhalte zur Verfügung stellen und der Auftragnehmer diese strafrechtliche Relevanz erkennen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Verarbeitung dieser Inhalte zu verweigern. Auf § 5 und 8 wird hingewiesen.
  10. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragnehmer für die Wartung der Websites und das Tracking externer Systeme bedient. Vor Nutzung dieser externen Systeme holt der Auftragnehmer die Zustimmung des Auftraggebers über die Nutzung der Systeme ein. 
  11. Der Auftraggeber wird hingewiesen, dass ihm je nach Wartungspaket ein monatliches Leistungsbudget zur Verfügung steht. Innerhalb dieses Leistungsbudgets kann der Auftraggeber dem Auftragnehmer Leistungen übertragen, ohne dass diese zusätzlich zu vergüten sind. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, wenn dieses Leistungsbudget erschöpft ist. Auf § 10 wird hingewiesen.
  12. Sofern der Auftraggeber den Auftragnehmer mit zusätzlichen Aktualisierungen oder Änderungswünsche beauftragt, die nicht Teil des Webdesigns- oder Wartungsvertrages sind, ist diese Beauftragung nicht Teil des ursprünglichen Vertrages.
  13. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer keine über den Leistungsumfang hinausgehenden Administrations- und Änderungsleistungen vornimmt.

§ 4 Leistungszeiten

  1. Ist Leistungsgegenstand die Erstellung einer Website, erhält der Auftraggeber mit der Auftragsbestätigung einen Zeitplan, der die Abläufe und Mitwirkungspflichten festlegt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hinweisen, wenn seine Mitwirkung entsprechend des Zeitplans erforderlich wird.
  2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die zeitlichen Angaben unverbindlich sind, sofern kein ausdrücklich verbindlicher Termin vereinbart wurde.
  3. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht entsprechend des Zeitplans nach, insbesondere, wenn er nicht die erforderlichen Inhalte zur Verfügung stellt, die erbrachten Teilleistungen entsprechend des zur Verfügung gestellten Zeitplans nicht abnimmt oder die entsprechenden Zugangsdaten nicht mitteilt, kann es zu Verzögerungen kommen. Auf § 8 wird verwiesen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, Nutzungseinräumung durch den Auftraggeber, Freistellung

  1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer sämtliche notwendige Bilder, Texte oder sonstige Inhalte (im Folgenden nur Inhalte) zur Verfügung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sofern der Auftraggeber keine oder unvollständige Inhalte zur Verfügung stellt und keine weitergehenden Vorgaben zu diesen macht, ist der Auftragnehmer berechtigt, die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen. Auf etwaige zusätzliche Kosten wird der Auftraggeber vorab hingewiesen.
  2. Der Auftraggeber versichert, dass er sämtliche Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten hat oder berechtigt ist, diese auf der zu erstellenden Website zu verwenden. Auf §§ 3 und 8 wird verwiesen.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche relevante Daten korrekt und vollständig mitzuteilen.
  4. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche von ihm übermittelte Daten, Inhalte und Darstellungen mit geltendem Recht übereinstimmen. Auf §§ 3 und 8 wird verwiesen.
  5. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zum Zwecke der Vertragserfüllung sämtliche Administrationszugänge auf Backend, FTP-Zugänge zum Server, Passwörter oder Ähnliches zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat diese über den gesamten Leistungszeitraum aufrechtzuerhalten oder Änderungen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.  
  6. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, die übermittelten Daten und Dokumente zu verarbeiten. Der Auftraggeber versichert, dass alle notwendigen Rechte von seinen Auftraggebern, Nutzern und aller betroffenen Dritten gewährt wurden sowie die erforderlichen Einwilligungen vorliegen, die notwendig sind, um die Leistung zu erbringen.
  7. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die von Dritten mit der Behauptung erhoben werden, die Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere die Verwendung von Inhalten auf der zu erstellenden Website, verletzen ihn oder andere in seinen oder ihren Rechten.
  8. Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen. Verweigert eine Partei den Abschluss eines solchen Vertrages, ist die andere Partei berechtigt, diesen Vertrag außerordentlich zu kündigen. Auf die §§ 13 und 14 wird verwiesen.
  9. Der Auftraggeber ist verpflichtet im Falle eines Werkvertrages das Werk abzunehmen, sofern keine Mängel vorliegen, die ihn berechtigen, die Abnahme zu verweigern. Die Abnahmepflicht gilt auch für die Erbringung von Teilleistungen entsprechend des Zeitplans. Auf § 3 wird hingewiesen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, die Erbringung weiterer Leistungen zu verweigern, sofern der Auftraggeber vereinbarte Teilleistungen trotz Verpflichtung nicht abnimmt.
  10. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass ihm entsprechend des jeweiligen Wartungspaketes pro Monat ein sog.  Leistungsbudget zur Verfügung steht. Auf § 3 wird hingewiesen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass dieses Leistungsbudget nicht angespart werden kann und innerhalb des jeweiligen Monats in Anspruch zu nehmen ist. 
  11. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, geeignete Maßnahmen zur Sicherung seiner Daten auf externen Medien o.Ä. vorzunehmen. Auf die §§ 3, 8 wird verwiesen.

§ 6 Beauftragung Dritter

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Leistungen auf Dritte auf eigene Kosten zu übertragen sofern nichts anderweitig vereinbart wurde. Der Auftragnehmer überwacht und kontrolliert die Ausführungen eines von ihm beauftragten Dritten.
  2. Durch die Einbeziehung eines Dritten entsteht zu keinem Zeitpunkt ein direktes Vertragsverhältnis zwischen ihm und dem Auftraggeber.

§ 7 Gewährleistung

  1. Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  2. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei Schäden, die der Auftragnehmer oder der von ihm beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. 
  3. Die Geltendmachung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen bei Fehlern, technischen Problemen und Unzulänglichkeiten, deren Ursache in der Systemumgebung des Auftraggebers oder anderweitig im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen.
  4. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
  5. Eine zusätzliche Garantie wird nicht gewährt.

§ 8 Haftungsausschluss

  1. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer keine Rechtsprüfung der Inhalte und der Darstellungen auf der Website vornimmt. Sofern der Auftraggeber eine Abmahnung aufgrund von rechtlichen Verstößen erhält, ist eine Haftung ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmer diese nicht zu vertreten hat.
  2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer die Leistungserbringung mittels Softwarekomponenten von Drittanbietern (im Folgenden nur Softwarekomponente) vornimmt. Auf technische Änderungen dieser Softwarekomponenten in Form von Updates o.Ä hat der Auftragnehmer keinen Einfluss. Sofern ein Update dieser Softwarekomponenten die Erreichbarkeit der Website zeitweise oder dauerhaft unterbricht, haftet der Auftragnehmer nur, wenn ihn für die Unterbrechung der Erreichbarkeit ein Verschulden trifft.
  3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen, sofern er die Inhalte nicht selbst ausgewählt hat.
  4. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er eigenständig dafür Sorge zu tragen hat, seine Daten zu sichern. Der Auftraggeber wird weiter darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer keine Sicherung der Daten auf seinem oder einem externen Server vornimmt. Der Auftragnehmer haftet nicht für einen etwaigen Verlust der Daten des Auftraggebers, sofern er diesen nicht verschuldet hat.
  5. Soweit ein Schaden leicht fahrlässig verursacht wurde, haftet der Auftragnehmer beschränkt. Die Haftung besteht insoweit nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schäden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  6. Befindet sich der Auftraggeber im Abnahmeverzug, haftet der Auftragnehmer im Fall der Verschlechterung oder Untergang des Auftragsgegenstandes nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. 
  7. Der Auftragnehmer haftet nicht für die während des Verzuges durch Zufall eintretende Unmöglichkeit, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
  8. Kann der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin aufgrund von höherer Gewalt, Streik, Aufruhr oder unverschuldeter Betriebsstörung oder Betriebsschließung nicht einhalten, entstehen keine Schadensersatzansprüche.
  9. Die Haftungsbeschränkung ist ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer einen Mangel arglistig verschweigt, es sich um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, soweit diese Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, sowie bei Haftungen aus dem Produkthaftungsgesetz. 

§ 9 Vertraulichkeit

  1. Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, vertrauliche Informationen, die sie direkt oder indirekt im Rahmen dieses Vertrages erlangen, streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen dieser Zusammenarbeit, das heißt weder für eigene noch für fremde Zwecke zu verwenden. Die Parteien sichern sich gegenseitig zu, diese vertraulichen Informationen weder an Dritte weiterzugeben noch in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen Zugriff Dritter auf diese vertraulichen Informationen zu vermeiden.
  2. Vertrauliche Informationen sind solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Hierzu gehören insbesondere (aber nicht ausschließlich) Informationen über Auftraggebern- und Lieferantenlisten, Kosteninformationen, Geschäftsstrategien, Unternehmensdaten, Marktanalysen sowie Formeln und Rezepturen.  Keine vertraulichen Informationen im vorstehenden Sinne sind Informationen, die
    1. bei Übermittlung offenkundig oder einer Partei bekannt waren oder dies im Nachhinein geworden sind;
    2. einer Partei ohne Rechtsbruch durch Dritte zur Verfügung gestellt worden sind;
    3. eine Partei ohne Verwendung vertraulicher Informationen selbst entwickelt hat;
    4. zum Zeitpunkt des Empfanges der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder
    5. nach Empfang der empfangenden Partei von einem Dritten erlangt wurden mit der Berechtigung zur Weitergabe.
  3. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit die Partei gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. In diesem Fall wird die Partei der anderen Partei unverzüglich über die Verpflichtung zur Offenlegung informieren. Darüber hinaus wird der Mitarbeiter im Zuge der Offenlegung kenntlich machen, dass es sich, sofern dies der Fall ist, um Geschäftsgeheimnisse handelt, und darauf hinwirken, dass von den Maßgaben des §§ 16 ff. GeschGehG Gebrauch gemacht wird.        
  4. Die empfangende Partei wird der offenbarenden Partei sämtliche Schäden inklusive etwaiger Gerichtsgebühren und angemessener Anwaltsgebühren ersetzen, welche durch diesen § 10 durch seine Mitarbeiter, Organe oder Berater oder durch Mitarbeiter, Organe oder Berater eines verbundenen Unternehmens verursacht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Geheimnisverrat unter Umständen nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz unter den Voraussetzungen des § 23 GeschGehG strafbar ist.
  5. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 10 Preise, Zahlung

  1. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Vereinbarung eines Fixpreises oder eines Stundensatzes möglich ist. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung hierüber informieren.
  2. Die Zahlung erfolgt auf Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber entsprechend der vereinbarten Teilleistung eine Rechnung ausstellen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber die Rechnung per E-Mail. Mit Fertigstellung des Auftrags erhält der Auftraggeber eine Endabrechnung.
  3. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag 14 Tage nach Zugang fällig und zahlbar.
  4. Dem Auftraggeber steht kein Zurückbehaltungsrecht zu.
  5. Im Falle des Verzugs des Auftraggebers gelten insbesondere hinsichtlich der Zinsvorschriften die gesetzlichen Bestimmungen.
  6. Mehraufwände, die nicht bereits vereinbart wurden und nicht Teil des Leistungsbudgets sind, werden minutengenau abgerechnet. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf Wunsch eine Leistungsübersicht zusenden.
  7. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
  8. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer berechtigt ist, ihm etwaige zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, sofern der Auftraggeber der Erfüllung der Pflichten des § 5 nicht nachkommt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber vor Durchführung der zusätzlichen Leistungen benachrichtigen.

§ 11 Abnahme

  1.  Nach Vollendung der Websiteerstellung hat der Auftraggeber diese abzunehmen, sofern die erbrachte Leistung den vertraglichen Anforderungen entspricht.
  2. Die Frist zur Abnahme beträgt 7 Werktage nach Aufforderung durch den Auftragnehmer.
  3. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel, die ihn zur Verweigerung der Abnahme berechtigen, binnen von 7 Tagen dem Auftragnehmer in Textform anzuzeigen. Der Auftragnehmer wird diese Mängel in angemessener Frist beseitigen und den Auftraggeber erneut zur Abnahme auffordern.
  4. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung zur Abnahme dem Auftragnehmer keinen Mangel anzeigt.
  5. Die Leistung gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Website in Gebrauch nimmt und 7 Tage nach Ingebrauchnahme keine Mängel rügt.

§ 12 Urheber, Kennzeichnung, Nutzungsrechte

  1. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Gestaltung der Website im geistigen Eigentum des Auftragnehmers steht. Der Auftragnehmer ist Urheber und vom Auftraggeber auch als solcher im Rechtsverkehr zu benennen.
  2. Der Auftragnehmer behält sich vor, auf den einzelnen erstellten Seiten unentgeltlich eine Kennzeichnung des Urhebers zu platzieren, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer versichert, dass diese Verlinkung so gestaltet wird, dass diese nicht störend ist. Wurde eine Verlinkung vorgenommen, ist der Auftraggeber nur mit Zustimmung des Auftragnehmers berechtigt, diese Kennzeichnung zu entfernen.
  3. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der Leistungen ein einfaches nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Die Verwendung ist auf die Internetpräsenz beschränkt.

§ 13 Laufzeit, Beendigung des Vertrages im Falle von Wartungsverträgen

  1. Der Vertrag tritt, sofern kein anderweitiges Datum vereinbart wurde, ab Unterzeichnung in Kraft und wirkt bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit fort oder bis er durch Kündigung beendet wird.
  2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass entweder ein Monats- oder ein Jahresvertrag abgeschlossen werden kann. Die Mindestlaufzeit beträgt dementsprechend entweder einen Monat oder 12 Monate (im Folgenden nur Basislaufzeit). Während dieser Zeit ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass der Vertrag sich automatisch um einen weiteren Monat oder weitere 12 Monate verlängert, sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer
    1. Im Falle eines Jahresvertrags nicht drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit, die Beendigung in Textform anzeigt;
    2. Im Falle eines Monatsvertrages vier Wochen vor Monatsende die Beendigung in Textform

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

  • Der Auftraggeber kann, statt zu kündigen, ein anderes Wartungspaket zum jeweiligen Vertragsende buchen.
  • Den Parteien steht jeweils das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    • eine der Parteien zahlungsunfähig oder liquidiert wird,
    • der Auftraggeber innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Zeiträumen seinen Zahlungsverpflichtungen entsprechend § 10 ganz oder teilweise, nicht innerhalb der vereinbarten Frist nachkommt,
    • eine Partei den notwendigen Auftragsverarbeitungsvertrag verweigert.

§ 14 Vorzeitige Beendigung von Verträgen ohne Laufzeit

  1. Der Auftraggeber kann bis zur Erfüllung jederzeit den Vertrag kündigen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu verlangen. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  2. Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
  3. Die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen werden entsprechend des in dem Zeitplan genannten Betrages abgerechnet.
  4. Den Parteien steht jeweils das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    1. eine der Parteien zahlungsunfähig oder liquidiert wird,
    2. der Auftraggeber innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Zeiträumen seinen Zahlungsverpflichtungen entsprechend § 10 ganz oder teilweise, nicht innerhalb der vereinbarten Frist nachkommt,
    3. eine Partei den notwendigen Auftragsverarbeitungsvertrag verweigert.

§ 15 Schlussbestimmungen; Salvatorische Klausel 

  1. Vertragsänderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Die Parteien bestätigen, dass keine mündlichen Nebenabreden bestehen.
  2. Für die Rechtsbeziehung zwischen den Parteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dresden, wenn beide Parteien Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder der Auftraggeber bei Klageerhebung keinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat. 
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen des Vertrages hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vorschrift haben die Parteien eine Regelung zu vereinbaren, die den mit der unwirksamen Vorschrift verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 

Dresden, den 20.12.2021

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